(Anm.: letzte Anpassung durch Kundmachung BGBl. Nr. 868/1994)Anmerkung, , letzte Anpassung durch Kundmachung Bundesgesetzblatt Nr. 868 aus 1994,)
Dieses Abkommen ist gemäß seinem Artikel 10 Absatz 2 am 16. April 1961 für Österreich, Großbritannien und Dänemark in Kraft getreten.
Anläßlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde haben nachstehende Staaten Erklärungen abgegeben:
Finnland
Für die Behandlung der Fragen der Gleichwertigkeit der akademischen Grade und Hochschulzeugnisse ist die zuständige finnische Behörde (Art. 2 Abs. 2):Für die Behandlung der Fragen der Gleichwertigkeit der akademischen Grade und Hochschulzeugnisse ist die zuständige finnische Behörde (Artikel 2, Absatz 2,):
Ministry of Education, PL-PB 293, 00171
Helsinki, Finland, Tel. 0-134171, Telefax: 0-6121335.
Malawi
Ferner hat Malawi mitgeteilt, daß es sich als mit Wirkung vom 23. Oktober 1967 jeglicher Verpflichtungen auf Grund des angeführten Abkommens und jedweder rechtlicher Bindungen daran enthoben betrachtet, die infolge der Ratifikation des Abkommens durch das Vereinigte Königreich und der späteren Ausdehnung dessen Geltungsbereiches auf die Föderation Rhodesien und Njassaland auf Malawi übergegangen sein könnten.
Schweiz
Der Schweizerische Bundesrat erklärt, daß die Anwendung des Abkommens vorbehaltlich der Zuständigkeit der Kantone auf dem Gebiet des Bildungswesens, wie in der Bundesverfassung festgelegt, sowie auch der Autonomie der Universitäten erfolgt.
Jugoslawien
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat das Ministerkomitee des Europarats auf seiner 480. Tagung der Ministerdelegierten vereinbart, daß die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien nicht mehr als Vertragspartei des Abkommens zu betrachten ist.
Vereinigtes Königreich
Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland hat erklärt, daß dieses Abkommen auch auf die Föderation von Rhodesien und Nyassaland Anwendung findet.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat das Vereinigte Königreich am 30. März 1993 den Geltungsbereich des Abkommens auf die Insel Man ausgedehnt.