Bundesrecht konsolidiert

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Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation Art. 1

Kurztitel

Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 142/1961

Typ

Vertrag - Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

22.03.1961

Außerkrafttretensdatum

Index

19/06 Privilegien und Immunitäten

Text

TEIL römisch eins
Die Assoziation

ARTIKEL 1

Die Europäische Freihandelsassoziation, im folgenden „die Assoziation“ genannt, besitzt Rechtspersönlichkeit. Sie hat insbesondere die Fähigkeit, Verträge zu schließen, bewegliches und unbewegliches Eigentum zu erwerben und darüber zu verfügen und vor Gericht aufzutreten.

Schlagworte

Rechtsfähigkeit, Handlungsfähigkeit, Prozessfähigkeit

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2025

Gesetzesnummer

10000359

Dokumentnummer

NOR12006082

Alte Dokumentnummer

N1196115243S

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1961/142/A1/NOR12006082

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