(Übersetzung.)
An den Exekutivsekretär,
Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen,
Genf
KÜNDIGUNGSVERHANDLUNGEN, BETREFFEND DIE LISTE XXXII — ÖSTERREICHKÜNDIGUNGSVERHANDLUNGEN, BETREFFEND DIE LISTE römisch 32 — ÖSTERREICH
Die Delegationen Österreichs und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik haben ihre Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII hinsichtlich der Änderung und Zurückziehung von in der Liste XXXII vorgesehenen Konzessionen laut angeschlossenem Bericht abgeschlossen. Die Delegationen Österreichs und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik haben ihre Verhandlungen gemäß Artikel römisch 28 hinsichtlich der Änderung und Zurückziehung von in der Liste römisch 32 vorgesehenen Konzessionen laut angeschlossenem Bericht abgeschlossen.
6. Dezember 1960
ERGEBNISSE DER KÜNDIGUNGSVERHANDLUNGEN MIT DER TSCHECHOSLOWAKISCHEN
SOZIALISTISCHEN REPUBLIK GEMÄSS ARTIKEL XXVIII HINSICHTLICH DERSOZIALISTISCHEN REPUBLIK GEMÄSS ARTIKEL römisch 28 HINSICHTLICH DER
ÄNDERUNG VON KONZESSIONEN DER LISTE ÖSTERREICH.
ÄNDERUNGEN IN DER LISTE XXXII — ÖSTERREICHÄNDERUNGEN IN DER LISTE römisch 32 — ÖSTERREICH
Die Delegationen Österreichs und der Bundesrepublik Deutschland haben ihre Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII hinsichtlich der Änderung und Zurückziehung von in der Liste XXXII vorgesehenen Konzessionen laut angeschlossenem Bericht abgeschlossen. Die Delegationen Österreichs und der Bundesrepublik Deutschland haben ihre Verhandlungen gemäß Artikel römisch 28 hinsichtlich der Änderung und Zurückziehung von in der Liste römisch 32 vorgesehenen Konzessionen laut angeschlossenem Bericht abgeschlossen.
6. Dezember 1960
ERGEBNISSE DER KÜNDIGUNGSVERHANDLUNGEN MIT DER BUNDESREPUBLIK
DEUTSCHLAND GEMÄSS ARTIKEL XXVIII HINSICHTLICH DER ÄNDERUNG VONDEUTSCHLAND GEMÄSS ARTIKEL römisch 28 HINSICHTLICH DER ÄNDERUNG VON
KONZESSIONEN DER LISTE ÖSTERREICH.
ÄNDERUNGEN IN DER LISTE XXXII — ÖSTERREICHÄNDERUNGEN IN DER LISTE römisch 32 — ÖSTERREICH
(Anm.: Anlage nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. bzw. auf das PDF-Format im RIS verwiesen:)Anmerkung, Anlage nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt bzw. auf das PDF-Format im RIS verwiesen:)
Bundesgesetzblatt Nr. 116/1961