Bundesrecht konsolidiert

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Pflanzenschutz – Zusammenarbeit (Kosovo) § 0

Kurztitel

Pflanzenschutz – Zusammenarbeit (Kosovo)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 265/1960

Typ

Vertrag – Kosovo

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

17.02.2008

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

18.03.1960

Index

89/08 Tier- und Pflanzenschutz

Beachte

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 147/2010 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER BUNDESREGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER FÖDERATIVEN VOLKSREPUBLIK JUGOSLAWIEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIETE DES PFLANZENSCHUTZES
StF: BGBl. Nr. 265/1960

Sprachen

Deutsch, Serbokroatisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Bundesregierung der Republik Österreich und die Regierung de Föderativen Volksrepublik Jugoslawien haben, vom Wunsche geleitet, eine enge Zusammenarbeit in allen Fragen des Pflanzenschutzes im Interesse der Verringerung der durch Pflanzenkrankheiten und Pflanzenschädlinge verursachten Ernteverluste zu sichern, beschlossen, ein Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete Pflanzenschutzes zu treffen, und haben zu diesem Zwecke folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Dieses Abkommen wurde im Sinne seines Artikels 10 durch Notenwechsel mit 1. November 1960 in Kraft gesetzt.

Schlagworte

e-rk3

Im RIS seit

22.02.2011

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2018

Gesetzesnummer

20007144

Dokumentnummer

NOR40126613

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1960/265/P0/NOR40126613

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