Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Pflanzenschutz – Zusammenarbeit (BR Jugoslawien)
Typ
Vertrag – BR Jugoslawien
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
28.04.1992
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
18.03.1960
Index
89/08 Tier- und Pflanzenschutz
Beachte
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die im
BGBl. III Nr. 156/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Für Montenegro (
BGBl. III Nr. 124/2007) und für Kosovo (
BGBl. III Nr. 147/2010) wurde eine Kopie des Vertrages erstellt.
Titel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER BUNDESREGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER FÖDERATIVEN VOLKSREPUBLIK JUGOSLAWIEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIETE DES PFLANZENSCHUTZES
StF:
BGBl. Nr. 265/1960
Sprachen
Deutsch, Serbokroatisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Bundesregierung der Republik Österreich und die Regierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien haben, vom Wunsche geleitet, eine enge Zusammenarbeit in allen Fragen des Pflanzenschutzes im Interesse der Verringerung der durch Pflanzenkrankheiten und Pflanzenschädlinge verursachten Ernteverluste zu sichern, beschlossen, ein Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete Pflanzenschutzes zu treffen, und haben zu diesem Zwecke folgendes vereinbart:
Ratifikationstext
Dieses Abkommen wurde im Sinne seines Artikels 10 durch Notenwechsel mit 1. November 1960 in Kraft gesetzt.
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
09.02.2018
Gesetzesnummer
10010295
Dokumentnummer
NOR11010514
Alte Dokumentnummer
N8196010526U