Bundesrecht konsolidiert

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Pflanzenschutz – Zusammenarbeit (BR Jugoslawien) § 0

Kurztitel

Pflanzenschutz – Zusammenarbeit (BR Jugoslawien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 265/1960

Typ

Vertrag – BR Jugoslawien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

28.04.1992

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

18.03.1960

Index

89/08 Tier- und Pflanzenschutz

Beachte

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die im BGBl. III Nr. 156/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Für Montenegro (BGBl. III Nr. 124/2007) und für Kosovo (BGBl. III Nr. 147/2010) wurde eine Kopie des Vertrages erstellt.

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER BUNDESREGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER FÖDERATIVEN VOLKSREPUBLIK JUGOSLAWIEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIETE DES PFLANZENSCHUTZES
StF: BGBl. Nr. 265/1960

Sprachen

Deutsch, Serbokroatisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Bundesregierung der Republik Österreich und die Regierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien haben, vom Wunsche geleitet, eine enge Zusammenarbeit in allen Fragen des Pflanzenschutzes im Interesse der Verringerung der durch Pflanzenkrankheiten und Pflanzenschädlinge verursachten Ernteverluste zu sichern, beschlossen, ein Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete Pflanzenschutzes zu treffen, und haben zu diesem Zwecke folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Dieses Abkommen wurde im Sinne seines Artikels 10 durch Notenwechsel mit 1. November 1960 in Kraft gesetzt.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2018

Gesetzesnummer

10010295

Dokumentnummer

NOR11010514

Alte Dokumentnummer

N8196010526U

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1960/265/P0/NOR11010514

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