Nachdem der Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zur Feststellung der Staatsgrenze und Erhaltung der Grenzzeichen, welcher also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Vertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Vertrag enthaltenen Bestimmungen.
Der Bundespräsident der Republik Österreich und Seine Durchlaucht der Regierende Fürst von Liechtenstein, von dem Wunsche geleitet, die gesamte gemeinsame Staatsgrenze im gegenseitigen Einverständnis festzustellen und für diese Grenze unter Bedachtnahme auf die Arbeiten einer gemischten österreichisch-liechtensteinischen Grenzkommission ein neues Grenzurkundenwerk zu schaffen, ferner von dem Wunsche geleitet, die so festgestellte Staatsgrenze auch in Hinkunft sichtbar zu erhalten, haben beschlossen, zu diesem Zwecke einen Vertrag zu schließen und haben hiefür als Bevollmächtigte ernannt:
Der Bundespräsident der Republik Österreich
Herrn außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Dr. Paul Wilhelm-Heininger, Leiter der Rechtssektion im Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten.
Seine Durchlaucht der Regierende Fürst von Liechtenstein
Herrn Alexander Frick, Regierungschef des Fürstentums Liechtenstein.
Die Bevollmächtigten haben nach Prüfung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten nachstehendes vereinbart: