Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Konsularvertrag zwischen Österreich und der UdSSR (Russische Föderation)
Typ
Vertrag – Russische Föderation
§/Artikel/Anlage
Art. 33
Inkrafttretensdatum
09.03.1994
Außerkrafttretensdatum
Index
19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr
Beachte
Die Bezeichnungen ,,Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken'' oder ,,UdSSR'' bzw. ,,sowjetisch'' sind als ,,Russische Föderation'' bzw. ,,russisch'' zu lesen.
Text
Artikel 33.
(1)Absatz eins,Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden in Wien ausgetauscht. Der Vertrag tritt 30 Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
(2)Absatz 2,Der Vertrag wird bis zum Ablauf von sechs Monaten nach dem Tag, an dem einer der Vertragschließenden Teile dem anderen Vertragschließenden Teil seinen Wunsch mitteilt, ihn außer Kraft zu setzen, in Geltung bleiben.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten beider Vertragschließenden Teile diesen Vertrag unterzeichnet und mit Siegeln versehen.
Geschehen zu Moskau am 28. Feber 1959 in zwei authentischen Ausfertigungen, jede in deutscher und russischer Sprache.
Zuletzt aktualisiert am
21.05.2014
Gesetzesnummer
10000349
Dokumentnummer
NOR12006067
Alte Dokumentnummer
N1196015065A