Bundesrecht konsolidiert

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Straßenverkehrsordnung 1960 § 31

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Straßenverkehrsordnung 1960

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 159/1960 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 123/2015

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 31

Inkrafttretensdatum

06.10.2015

Außerkrafttretensdatum

13.01.2017

Abkürzung

StVO 1960

Index

90/01 Straßenverkehrsrecht

Text

römisch vier. ABSCHNITT.
Regelung und Sicherung des Verkehrs.

A. Gemeinsame Bestimmungen.

Paragraph 31, Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs.

  1. Absatz eins,Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs (insbesondere Verkehrsampeln, Signalscheiben, Straßenverkehrszeichen, Verkehrsleiteinrichtungen, Leiteinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderung, Sockel für Verkehrsposten, Verkehrstürme, Schutzinseln, Sperrketten, Geländer, Begrenzungspfeiler, Randsteine, radableitende Randbegrenzungen, Straßenbeleuchtungseinrichtungen, Schneegatter, Verkehrsspiegel und das allenfalls mit solchen Einrichtungen verbundene Rückstrahlmaterial) dürfen nicht beschädigt oder unbefugt angebracht, entfernt, verdeckt oder in ihrer Lage oder Bedeutung verändert werden.
  2. Absatz 2,Es ist verboten, an den in Absatz eins, bezeichneten Einrichtungen Beschriftungen, bildliche Darstellungen, Anschläge, geschäftliche Anpreisungen oder dgl. anzubringen. Dies gilt jedoch nicht für das Anbringen von Tabellen für Preise von Taxi- und Ausflugsfahrten unter den in Paragraph 96, Absatz 4, genannten Straßenverkehrszeichen sowie für die Nutzung der Rückseite der in Absatz eins, bezeichneten Einrichtungen gemäß Paragraph 82, Absatz 3, Litera f,
  3. Absatz 3,Die Behörde ist berechtigt, unbefugt an den in Absatz eins, bezeichneten Einrichtungen angebrachte Beschriftungen, bildliche Darstellungen, Anschläge, geschäftliche Anpreisungen oder dgl. auf Kosten des für die Anbringung Verantwortlichen ohne weiteres Verfahren entfernen zu lassen.

Schlagworte

Taxifahrt

Im RIS seit

09.10.2015

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2017

Gesetzesnummer

10011336

Dokumentnummer

NOR40175083

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1960/159/P31/NOR40175083

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