(2)Absatz 2,Der § 95 dieses Bundesgesetzes tritt in den einzelnen Ländern mit dem Inkrafttreten des ihm entsprechenden Landesgesetzes (Art. 15 Abs. 4 B.-VG.), frühestens jedoch zugleich mit den übrigen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes in Kraft.Der Paragraph 95, dieses Bundesgesetzes tritt in den einzelnen Ländern mit dem Inkrafttreten des ihm entsprechenden Landesgesetzes (Artikel 15, Absatz 4, B.-VG.), frühestens jedoch zugleich mit den übrigen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes in Kraft.