Nach Mitteilungen der Französischen Botschaft in Wien sind folgende weitere Staaten dem Abkommen über internationale Ausstellungen, BGBl. Nr. 65/1957, in der Fassung des Abänderungsprotokolls, BGBl. Nr. 66/1957, beigetreten: Nach Mitteilungen der Französischen Botschaft in Wien sind folgende weitere Staaten dem Abkommen über internationale Ausstellungen, Bundesgesetzblatt Nr. 65 aus 1957,, in der Fassung des Abänderungsprotokolls, Bundesgesetzblatt Nr. 66 aus 1957,, beigetreten:
Kanada, Monaco und die Sowjetunion.