Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Wasserrechtsgesetz 1959
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 59h
Inkrafttretensdatum
22.12.2003
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
WRG 1959
Index
81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Text
Umsetzung der Überwachungsprogramme
§ 59h.Paragraph 59 h,
Die Überwachungsprogramme (§§ 59c bis g) sind bis spätestens 22. Dezember 2006 von den in den §§ 59c bis g genannten Stellen umzusetzen. Die Erhebung und Überwachung ist entsprechend dem in § 59i festgelegten Verfahren durchzuführen. Die Überwachungsprogramme (Paragraphen 59 c bis g) sind bis spätestens 22. Dezember 2006 von den in den Paragraphen 59 c bis g genannten Stellen umzusetzen. Die Erhebung und Überwachung ist entsprechend dem in Paragraph 59 i, festgelegten Verfahren durchzuführen.
Zuletzt aktualisiert am
08.06.2021
Gesetzesnummer
10010290
Dokumentnummer
NOR40044142