Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Wasserrechtsgesetz 1959
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 16
Inkrafttretensdatum
01.10.1997
Außerkrafttretensdatum
21.12.2003
Abkürzung
WRG 1959
Index
81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Text
Widerstreit zwischen bestehenden Wasserrechten und
geplanten Wasserbenutzungen.Widerstreit zwischen bestehenden Wasserrechten und, geplanten Wasserbenutzungen.
§ 16.Paragraph 16,
Treten geplante Wasserbenutzungen mit schon bestehenden Wasserrechten in Widerstreit, so ist der Bedarf der neuen Wasserbenutzungen - wenn nicht die Bestimmungen des sechsten Abschnittes Anwendung finden - erst nach Sicherung der auf bestehenden Wasserrechten beruhenden Ansprüche und unter den für das neue Unternehmen sich hieraus ergebenden Einschränkungen zu befriedigen.
Zuletzt aktualisiert am
25.07.2013
Gesetzesnummer
10010290
Dokumentnummer
NOR12141157
Alte Dokumentnummer
N8199747085L