Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Versicherungsvertragsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 173
Inkrafttretensdatum
06.04.1959
Außerkrafttretensdatum
31.12.1994
Abkürzung
VersVG
Index
20/13 Sonstiges Privatrecht Allgemein
Text
§ 173.Paragraph 173,
(1)Absatz eins,Der Versicherungsnehmer kann jederzeit für den Schluß der laufenden Versicherungsperiode die Umwandlung der Versicherung in eine prämienfreie Versicherung verlangen.
(2)Absatz 2,Wird die Umwandlung verlangt, so tritt mit dem bezeichneten Zeitpunkt an die Stelle des vereinbarten Kapital- oder Rentenbetrages der Betrag, der sich für das Alter desjenigen, auf dessen Person die Versicherung genommen ist, als Leistung des Versicherers ergibt, wenn die auf die Versicherung entfallende Prämienreserve als einmalige Prämie angesehen wird.
Schlagworte
Kapitalbetrag, Prämienrücklage
Zuletzt aktualisiert am
27.04.2012
Gesetzesnummer
10001979
Dokumentnummer
NOR12026611
Alte Dokumentnummer
N2195937563J