Bundesrecht konsolidiert

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Gründung einer Europäischen Organisation für photogrammetrische experimentelle Untersuchungen § 0

Kurztitel

Gründung einer Europäischen Organisation für photogrammetrische experimentelle Untersuchungen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 25/1958

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

16.02.1958

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

12.10.1953

Index

79/02 Forschung

Titel

(Übersetzung.)
Vereinbarung über die Gründung einer Europäischen Organisation für photogrammetrische experimentelle Untersuchungen
StF: BGBl. Nr. 25/1958

Sprachen

Englisch, Französisch

Vertragsparteien

*Belgien 25/1958 Z *Deutschland/BRD 25/1958 Z *Italien 25/1958 Z *Niederlande 25/1958 Z *Schweiz 25/1958 Z

Präambel/Promulgationsklausel

Die zu diesem Zwecke ordnungsgemäß bevollmächtigten, unterzeichneten Vertreter der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich, des Königreichs Belgien, der Republik Italien und des Königreichs der Niederlande haben in dem Wunsche, gemeinsam an der Entwicklung und Verbesserung photogrammetrischer Untersuchungsmethoden zu arbeiten, und im Hinblick auf die Empfehlung des Rates der Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit vom 25. Juli 1952 folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Der vorliegenden Vereinbarung und dem vorliegenden Zusatzprotokoll gehören gegenwärtig folgende Staaten an:

Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Italien, Niederlande, Österreich und die Schweiz.

Anmerkung

Die Änderungen des Zusatzprotokolls (siehe Anlage) wurden eingearbeitet.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2017

Gesetzesnummer

10009242

Dokumentnummer

NOR11009433

Alte Dokumentnummer

N7195816105R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1958/25/P0/NOR11009433

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