Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gründung einer Europäischen Organisation für photogrammetrische experimentelle Untersuchungen
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
16.02.1958
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
12.10.1953
Index
79/02 Forschung
Titel
(Übersetzung.)
Vereinbarung über die Gründung einer Europäischen Organisation für photogrammetrische experimentelle Untersuchungen
StF:
BGBl. Nr. 25/1958
Sprachen
Englisch, Französisch
Vertragsparteien
*Belgien 25/1958 Z *Deutschland/BRD 25/1958 Z *Italien 25/1958 Z *Niederlande 25/1958 Z *Schweiz 25/1958 Z
Präambel/Promulgationsklausel
Die zu diesem Zwecke ordnungsgemäß bevollmächtigten, unterzeichneten Vertreter der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich, des Königreichs Belgien, der Republik Italien und des Königreichs der Niederlande haben in dem Wunsche, gemeinsam an der Entwicklung und Verbesserung photogrammetrischer Untersuchungsmethoden zu arbeiten, und im Hinblick auf die Empfehlung des Rates der Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit vom 25. Juli 1952 folgendes vereinbart:
Ratifikationstext
Der vorliegenden Vereinbarung und dem vorliegenden Zusatzprotokoll gehören gegenwärtig folgende Staaten an:
Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Italien, Niederlande, Österreich und die Schweiz.
Anmerkung
Die Änderungen des Zusatzprotokolls (siehe Anlage) wurden eingearbeitet.
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2017
Gesetzesnummer
10009242
Dokumentnummer
NOR11009433
Alte Dokumentnummer
N7195816105R