Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Europäische Menschenrechtskonvention
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 40
Inkrafttretensdatum
01.11.1998
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
EMRK
Index
19/05 Menschenrechte
Beachte
Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG
BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.
Text
Artikel 40 – Öffentliche Verhandlung und Akteneinsicht
(1)Absatz eins,Die Verhandlung ist öffentlich, soweit nicht der Gerichtshof auf Grund besonderer Umstände anders entscheidet.
(2)Absatz 2,Die beim Kanzler verwahrten Schriftstücke sind der Öffentlichkeit zugänglich, soweit nicht der Präsident des Gerichtshofs anders entscheidet.
Zuletzt aktualisiert am
30.05.2022
Gesetzesnummer
10000308
Dokumentnummer
NOR12016912
Alte Dokumentnummer
N1199816157A