Bundesrecht konsolidiert

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Zahlungs- und Warenaustauschabkommen § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Zahlungs- und Warenaustauschabkommen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 101/1958 aufgehoben durch BGBl. Nr. 309/1996

Typ

Vertrag – Brasilien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

29.10.1958

Außerkrafttretensdatum

30.09.1996

Index

39/07 Zahlungsverkehr

Titel

Notenwechsel zwischen der österreichischen Botschaft Rio de Janeiro und dem brasilianischen Außenministerium über den Abschluß eines Zahlungs- und Warenaustauschabkommens
StF: BGBl. Nr. 101/1958

Ratifikationstext

Das in dieser Note enthaltene Abkommen sowie die Anlagen römisch eins und römisch zwei hiezu sind auf Grund einer gleichlautenden Note des brasilianischen Außenministeriums am 27. Februar 1958 in Kraft getreten. Durch dieses Abkommen ist das bisherige österreichisch-brasilianische Zahlungs- und Warenaustauschabkommen Bundesgesetzblatt Nr. 46 aus 1957,) ersetzt worden.

Anmerkung

1. Erfassungsstichtag: 1. 1. 1995
2. Dokumentalistische Gliederung:
Der Briefwechsel wurde in der Anlage 3 dokumentiert.

Gesetzesnummer

10003892

Dokumentnummer

NOR11003928

Alte Dokumentnummer

N3195813525T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1958/101/P0/NOR11003928

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