Das Übereinkommen ist für Österreich in seiner ursprünglichen Fassung gemäß seinem Artikel XX lit. a Z. 1 am 18. April 1951 in Kraft getreten.Das Übereinkommen ist für Österreich in seiner ursprünglichen Fassung gemäß seinem Artikel römisch zwanzig Litera a, Ziffer eins, am 18. April 1951 in Kraft getreten.
Die gemäß Artikel XIX lit. b am 27. April 1955 beschlossenen Änderungen sind am gleichen Tag für alle Vertragsstaaten in Kraft getreten und wurden im vorstehenden Übereinkommen bereits berücksichtigt.Die gemäß Artikel römisch neunzehn Litera b, am 27. April 1955 beschlossenen Änderungen sind am gleichen Tag für alle Vertragsstaaten in Kraft getreten und wurden im vorstehenden Übereinkommen bereits berücksichtigt.
Bis zum 27. April 1955 sind folgende Staaten Vertragspartner des Übereinkommens geworden:
Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Frankreich (einschließlich Algerien und Tunis), Griechenland, Irland, Israel, Italien, Jugoslawien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (einschließlich Guernsey und Jersey).