für die Verwaltung
der Schüler- und Lehrerbüchereien,
der Lehrerbücherei, soweit sie von der Schülerbücherei getrennt verwaltet wird und mindestens 1 000 Bände umfasst,
der audiovisuellen Unterrichtsbehelfe (Bild- und Tonträger),
der Laboratoriumseinrichtungen,
der Lehrmittelsammlung für den fachtheoretischen Unterricht,
sofern die Sammlungen (Kustodiate) organisationsmäßig vorgesehen sind, tatsächlich bestehen und nicht von einem anderen Bediensteten besorgt werden, im Ausmaß einer Wochenstunde der Lehrverpflichtungsgruppe 2 für Lehrer der Verwendungsgruppe L 1 in der Höhe von 130,7 €,
für Lehrer der übrigen Verwendungsgruppen in der Höhe von 113,2 €,