Übergangsbestimmung zur Novelle BGBl. I Nr. 138/2017Übergangsbestimmung zur Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 138 aus 2017,
§ 116e.Paragraph 116 e,
Ein Antrag auf Verbrauch von gutgeschriebenen Wochen-Werteinheiten für das Schuljahr 2017/2018 gemäß § 61 Abs. 16 in Verbindung mit Abs. 16a kann abweichend von § 61 Abs. 16 Z 3 bis 31. August 2017 gestellt werden. Ein Antrag auf Verbrauch von gutgeschriebenen Wochen-Werteinheiten für das Schuljahr 2017 aus 2018, gemäß Paragraph 61, Absatz 16, in Verbindung mit Absatz 16 a, kann abweichend von Paragraph 61, Absatz 16, Ziffer 3 bis 31, August 2017 gestellt werden.