Bundesrecht konsolidiert

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Übereinkommen betreffend die Sklaverei Art. 4

Kurztitel

Übereinkommen betreffend die Sklaverei

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 183/1956

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 4

Inkrafttretensdatum

17.07.1954

Außerkrafttretensdatum

Index

19/05 Menschenrechte

Text

ARTIKEL römisch vier

Gemäß Artikel 102, Absatz 1, der Satzung der Vereinten Nationen und gemäß den von der Generalversammlung genehmigten Durchführungsbestimmungen ist der Generalsekretär der Vereinten Nationen ermächtigt, die Eintragung des vorliegenden Protokolls und der dadurch erfolgten Abänderungen des Übereinkommens zum jeweiligen Datum ihres Inkrafttretens durchzuführen und das Protokoll sowie den abgeänderten Text des Übereinkommens ehestmöglich nach der Eintragung zu veröffentlichen.

Gesetzesnummer

10000283

Dokumentnummer

NOR12005490

Alte Dokumentnummer

N1195615183S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1956/183/A4/NOR12005490

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