Bundesrecht konsolidiert

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Zusatzprotokoll zum Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr, betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr Art. 7

Kurztitel

Zusatzprotokoll zum Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr, betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 131/1956

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 7

Inkrafttretensdatum

28.06.1956

Außerkrafttretensdatum

Index

39/04 Zollabkommen

Text

Artikel 7

  1. Ziffer eins
    Die Vertragsstaaten verpflichten sich, keine Verbote aus wirtschaftlichen Gründen für die in diesem Protokoll erwähnten Gegenständen zu erlassen und allenfalls bestehende Verbote dieser Art schrittweise aufzuheben.
  2. Ziffer 2
    Die Bestimmungen dieses Protokolls beeinträchtigen in keiner Weise die Anwendung der Gesetze und anderen Vorschriften über die Einfuhr bestimmter Waren, wenn diese Gesetze und anderen Vorschriften Verbote aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit, der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Gesundheit oder Hygiene enthalten.

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2025

Gesetzesnummer

10003869

Dokumentnummer

NOR40063982

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1956/131/A7/NOR40063982

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