Die Bestimmungen dieses Protokolls beeinträchtigen in keiner Weise die Anwendung der Gesetze und anderen Vorschriften über die Einfuhr bestimmter Waren, wenn diese Gesetze und anderen Vorschriften Verbote aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit, der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Gesundheit oder Hygiene enthalten.