Papiere (Faltprospekte, Broschüren, Bücher, Magazine, Reiseführer, Plakate mit oder ohne Rahmen, nicht eingerahmte Photographien und photographische Vergrößerungen, Landkarten mit oder ohne Abbildungen, bedruckte Schaufenstertransparente), die zur unentgeltlichen Verteilung bestimmt sind und deren Hauptzweck es ist, die Öffentlichkeit anzuregen, fremde Länder zu besuchen, insbesondere um dort an kulturellen, touristischen, sportlichen, religiösen oder beruflichen Treffen oder Veranstaltungen teilzunehmen; Voraussetzung dafür ist, daß diese Papiere nicht mehr als 25 v. H. Geschäftsreklame enthalten und daß ihr allgemeiner Werbezweck offensichtlich ist;