(3)Absatz 3,Der Betrag nach § 5 Abs. 2 erster Satz ist abweichend von § 5 Abs. 2 zweiter Satz für das Kalenderjahr 2026 nicht zu vervielfachen.Der Betrag nach Paragraph 5, Absatz 2, erster Satz ist abweichend von Paragraph 5, Absatz 2, zweiter Satz für das Kalenderjahr 2026 nicht zu vervielfachen.