(3)Absatz 3,Auf Personen, die vor dem 1. Jänner 1955 geboren sind, sind die §§ 238 Abs. 3 Z 4 sowie 243 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.Auf Personen, die vor dem 1. Jänner 1955 geboren sind, sind die Paragraphen 238, Absatz 3, Ziffer 4, sowie 243 Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 2, in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.