(5)Absatz 5,Für Personen, die vor dem 1. Jänner 1955 geboren sind, ist § 506a in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.Für Personen, die vor dem 1. Jänner 1955 geboren sind, ist Paragraph 506 a, in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.