Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 307
Inkrafttretensdatum
01.01.1977
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
ASVG
Index
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Text
Anspruch auf Pension während der Rehabilitation
§ 307.Paragraph 307,
Für die Dauer der Gewährung von Maßnahmen der Rehabilitation besteht kein Anspruch auf eine Leistung aus einem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit, ausgenommen der Anspruch auf Knappschaftspension. Der Anspruch auf eine solche vor der Gewährung von Maßnahmen der Rehabilitation angefallene Leistung wird hiedurch nicht berührt.
Zuletzt aktualisiert am
08.04.2015
Gesetzesnummer
10008147
Dokumentnummer
NOR12093832
Alte Dokumentnummer
N6195545822L