Lfd. Nr. | Berufskrankheiten | Unternehmen |
1 | Erkrankungen durch Blei,seine Legierungen oder Verbindungen. | Alle Unternehmen |
2 | Erkrankungen durch Phosphor und seine Verbindungen. Mit Ausnahme von Hauterkrankungen. Diese gelten als Berufskrankheiten nur insoweit, als sie Erscheinungen einer durch Aufnahme der schädigenden Stoffe in den Körper bedingten Allgemeinerkrankung sind oder gemäß Nr.19 entschädigt werden müssen. | Alle Unternehmen |
3 | Erkrankungen durch Quecksilber, seine Legierungen oder Verbindungen | Alle Unternehmen |
4 | Erkrankungen durch Arsen oder seine Verbindungen. Mit Ausnahme von Hauterkrankungen. Diese gelten als Berufskrankheiten nur insoweit, als sie Erscheinungen einer durch Aufnahme der schädigenden Stoffe in den Körper bedingten Allgemeinerkrankung sind oder gemäß Nr.19 entschädigt werden müssen. | Alle Unternehmen |
5 | Erkrankungen durch Mangan oder seine Verbindungen. Mit Ausnahme von Hauterkrankungen. Diese gelten als Berufskrankheiten nur insoweit, als sie Erscheinungen einer durch Aufnahme der schädigenden Stoffe in den Körper bedingten Allgemeinerkrankung sind oder gemäß Nr.19 entschädigt werden müssen. | Alle Unternehmen |
6 | Erkrankungen durch Cadmium oder seine Verbindungen. Mit Ausnahme von Hauterkrankungen. Diese gelten als Berufskrankheiten nur insoweit, als sie Erscheinungen einer durch Aufnahme der schädigenden Stoffe in den Körper bedingten Allgemeinerkrankung sind oder gemäß Nr.19 entschädigt werden müssen. | Alle Unternehmen |
7 | Erkrankungen durch Beryllium oder seine Verbindungen. Mit Ausnahme von Hauterkrankungen. Diese gelten als Berufskrankheiten nur insoweit, als sie Erscheinungen einer durch Aufnahme der schädigenden Stoffe in den Körper bedingten Allgemeinerkrankung sind oder gemäß Nr.19 entschädigt werden müssen. | Alle Unternehmen |
8 | Erkrankungen durch Chrom oder seine Verbindungen. Mit Ausnahme von Hauterkrankungen. Diese gelten als Berufskrankheiten nur insoweit, als sie Erscheinungen einer durch Aufnahme der schädigenden Stoffe in den Körper bedingten Allgemeinerkrankung sind oder gemäß Nr.19 entschädigt werden müssen. | Alle Unternehmen |
9 | Erkrankungen durch Benzol oder seine Homologen. Mit Ausnahme von Hauterkrankungen. Diese gelten als Berufskrankheiten nur insoweit, als sie Erscheinungen einer durch Aufnahme der schädigenden Stoffe in den Körper bedingten Allgemeinerkrankung sind oder gemäß Nr.19 entschädigt werden müssen. | Alle Unternehmen |
10 | Erkrankungen durch Nitro- und Aminoverbindungen des Benzols oder seiner Homologen und deren Abkömmlinge. Mit Ausnahme von Hauterkrankungen. Diese gelten als Berufskrankheiten nur insoweit, als sie Erscheinungen einer durch Aufnahme der schädigenden Stoffe in den Körper bedingten Allgemeinerkrankung sind oder gemäß Nr.19 entschädigt werden müssen. | Alle Unternehmen |
11 | Erkrankungen durch Halogen- Kohlenwasserstoffe. Mit Ausnahme von Hauterkrankungen. Diese gelten als Berufskrankheiten nur insoweit, als sie Erscheinungen einer durch Aufnahme der schädigenden Stoffe in den Körper bedingten Allgemeinerkrankung sind oder gemäß Nr.19 entschädigt werden müssen. | Alle Unternehmen |
12 | Erkrankungen durch Salpetersäureester. Mit Ausnahme von Hauterkrankungen. Diese gelten als Berufskrankheiten nur insoweit, als sie Erscheinungen einer durch Aufnahme der schädigenden Stoffe in den Körper bedingten Allgemeinerkrankung sind oder gemäß Nr.19 entschädigt werden müssen. | Alle Unternehmen |
13 | Erkrankungen durch Schwefelkohlenstoff. Mit Ausnahme von Hauterkrankungen. Diese gelten als Berufskrankheiten nur insoweit, als sie Erscheinungen einer durch Aufnahme der schädigenden Stoffe in den Körper bedingten Allgemeinerkrankung sind oder gemäß Nr.19 entschädigt werden müssen. | Alle Unternehmen |
14 | Erkrankungen durch Schwefelwasserstoff. Mit Ausnahme von Hauterkrankungen. Diese gelten als Berufskrankheiten nur insoweit, als sie Erscheinungen einer durch Aufnahme der schädigenden Stoffe in den Körper bedingten Allgemeinerkrankung sind oder gemäß Nr.19 entschädigt werden müssen. | Alle Unternehmen |
15 | Erkrankungen durch Kohlenmonoxid | Alle Unternehmen |
16 | Erkrankungen durch ionisierende Strahlen | Alle Unternehmen |
17 | Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch durch Ruß, Rohparaffin, Dunkelöle, Teer, Anthrazen, Pech, Mineralöle, Erdpech und ähnliche Stoffe | Alle Unternehmen |
18 | Krebs oder andere Neubildungen sowie Schleimhautveränderungen der Harnwege durch aromatische Amine | Alle Unternehmen |
19 | Hauterkrankungen, wenn und solange sie zur Aufgabe schädigender Tätigkeiten zwingen | Alle Unternehmen |
20 | Erkrankungen durch Erschütterung bei der Arbeit mit Preßluftwerkzeugen und gleichartig wirkenden Werkzeugen und Maschinen (wie Z B. Motorsägen) sowie durch Arbeit an Anklopfmaschinen | Alle Unternehmen |
21 | Erkrankungen durch Arbeit in Druckluft | Alle Unternehmen |
22 | Drucklähmungen der Nerven | Alle Unternehmen |
23 | Chronische Erkrankungen der Schleimbeutel der Knie- oder Ellbogengelenke durch ständigen Druck oder ständige Erschütterung | Alle Unternehmen |
24 | Abrißbrüche der Wirbeldornfortsätze | Alle Unternehmen |
25 | Meniskusschäden bei Bergleuten nach mindestens dreijähriger regelmäßiger Tätigkeit unter Tag und bei anderen Personen nach mindestens dreijähriger regelmäßiger Tätigkeit in kniender oder hockender Stellung | Alle Unternehmen |
26 | Staublungenerkrankungen (Silikose oder Silikatose) mit objektiv feststellbarer Leistungsminderung von Atmung oder Kreislauf Staublungenerkrankung in Verbindung mit aktivfortschreitender Lungentuberkulose (Siliko-Tuberkulose)
| Alle Unternehmen |
27 | Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) mit objektiver feststellbarer Leistungsminderung von Atmung oder Kreislauf Bösartige Neubildungen der Lunge, des Bauchfelles und des Rippenfelles durch Asbest
| Alle Unternehmen |
28 | Erkrankungen der tieferen Luftwege und der Lunge durch Aluminium oder seine Verbindungen | Alle Unternehmen |
29 | Erkrankungen der tieferen Luftwege und der Lunge durch Thomasschlackenmehl | Thomasschlackenmühlen, Düngemittelmischereien und Betriebe, die Thomasschlackenmehl lagern, befördern oder verwenden |
30 | Durch allergisierende Stoffe verursachte Erkrankungen an Asthma bronchiale, wenn und solange sie zur Aufgabe schädigender Tätigkeiten zwingen | Alle Unternehmen |
31 | Erkrankungen der Knochen, Gelenke und Bänder durch Fluorverbindungen (Fluorose) | Alle Unternehmen |
32 | Erkrankungen der Zähne durch Mineralsäuren | Alle Unternehmen |
33 | Durch Lärm verursachte Schwerhörigkeit | Alle Unternehmen |
34 | Hornhautschädigungen des Auges durch Benzochinon | Chemische Industrie |
35 | Grauer Star | Herstellung, Bearbeitung und Verarbeitung von Glas, Eisenhütten, Metallschmelzereien |
36 | Wurmkrankheit der Bergleute, verursacht durch Ankylostoma duodenale oder Strongyloides stercoralis | Unternehmen des Bergbaues, Stollen- oder Tunnelbau |
37 | Tropenkrankheiten, Fleckfieber | Alle Unternehmen |
38 | Infektionskrankheiten | Krankenhäuser, Heil- und Pflegeanstalten, Entbindungsheime und sonstige Anstalten, die Personen zur Kur und Pflege aufnehmen, öffentliche Apotheken, ferner Einrichtungen und Beschäftigungen in der öffentlichen und privaten Fürsorge, in Schulen, Kindergärten und Säuglingskrippen und im Gesundheitsdienst sowie in Laboratorien für wissenschaftliche und medizinische Untersuchungen und Versuche sowie in Justizanstalten und Hafträumen der Verwaltungsbehörden |
39 | Von Tieren auf Menschen übertragene Krankheiten | Tätigkeiten, die durch Umgang oder Berührung mit Tieren, tierischen Teilen, Erzeugnissen, Abgängen und mit kontaminiertem Material zur Erkrankung Anlaß geben |
40 | Erkrankungen an Lungenfibrose durch Hartmetallstaub | Herstellung und Bearbeitung von Hartmetallen |
41 | Durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lunge mit objektivem Nachweis einer Leistungsminderung von Atmung und Kreislauf | Alle Unternehmen |
42 | Erkrankungen durch Dimethylformamid | Alle Unternehmen |
43 | Exogen-allergische Alveolitis mit objektiv nachweisbarem Funktionsverlust der Lunge, soferne das als ursächlich festgestellte Antigen tierischer oder pflanzlicher Abkunft bei der Erwerbsarbeit von einem objektiv feststellbar bestimmenden Einfluß gewesen ist | Alle Unternehmen |
44 | Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen durch Rohbaumwoll- oder Flachsstaub | Alle Unternehmen |
45 | Adenokarzinome der Nasenhaupt- und Nasennebenhöhlen durch Staub von Buchen- oder Eichenholz | Holzbearbeitende und holzverarbeitende Betriebe |
46 | Durch Zeckenbiß übertragene Krankheiten (zB Frühsommermeningoencephalitis oder Borreliose) | Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie auf Tätigkeiten in Unternehmen, bei denen eine ähnliche Gefährdung besteht |
47 | Erkrankungen durch Butyl-, Methyl- und Isopropylalkohol | Alle Unternehmen |