Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung des Königreiches der Niederlande,
in dem Bestreben, ihre Zusammenarbeit auf sozialem Gebiete zu vertiefen, und
von der Überlegung ausgehend, daß es vorteilhaft ist, den Austausch von Gastarbeitnehmern zwischen ihren Ländern zum Zwecke der sprachlichen und beruflichen Fortbildung zu fördern,
sind über folgende Bestimmungen übereingekommen: