Bundesrecht konsolidiert

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Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 135/1955 aufgehoben durch BGBl. Nr. 269/1995

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

12.07.1953

Außerkrafttretensdatum

09.02.1996

Unterzeichnungsdatum

01.06.1951

Index

29/07 Gewerblicher Rechtsschutz

Titel

(Übersetzung) Internationales Abkommen über die Anwendung der Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse.
StF: BGBl. Nr. 135/1955

Änderung

Sprachen

Englisch, Französisch

Vertragsparteien

*Dänemark 135/1955, 136/1955 P, 51/1992 K *Frankreich 135/1955, 136/1955 P *Italien 135/1955, 136/1955 P *Niederlande 135/1955, 136/1955 P *Norwegen 135/1955, 136/1955 P, 130/1974 K *Schweden 135/1955, 136/1955 P, 130/1974 K *Schweiz 135/1955, 136/1955 P

Präambel/Promulgationsklausel

Die Vertragschließenden Teile

sind in der Erkenntnis der Nützlichkeit einer internationalen

Regelung und Zusammenarbeit durch loyale Anwendung der Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse

und in der Erwägung, daß es wichtig ist, diese Ursprungsbezeichnungen

und Benennungen festzulegen, indem man sie mit den charakteristischen Merkmalen der Käse, auf die sie sich beziehen, ausstattet, um dadurch sowohl die Ursprünglichkeit als auch die Anwendung zu schützen und den Käufern das Zurechtfinden zu ermöglichen,

übereingekommen, wie folgt:

Ratifikationstext

Die österreichische Ratifikationsurkunde zum Abkommen samt Protokoll und Unterzeichnungsprotokoll wurde am 12. Juni 1953 bei der italienischen Regierung hinterlegt.

Das vorliegende Abkommen samt Protokoll und Unterzeichnungsprotokoll ist gemäß seinem Artikel 10 Absatz 2, am 12. Juli 1953 in Kraft getreten.

Bis zum 1. Juli 1954 haben noch folgende Staaten das Abkommen ratifiziert: Dänemark, Frankreich, Italien, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz.

Sonstige Textteile

Der Bundespräsident der Republik Österreich erklärt das am 1. Juni 1951 in Stresa unterfertigte Internationale Abkommen über die Anwendung der Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse samt Protokoll und Unterzeichnungsprotokoll, welches also lautet: ... für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Abkommen samt Protokollen enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft und vom Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 27. Mai 1953.

Gesetzesnummer

10001939

Dokumentnummer

NOR11001962

Alte Dokumentnummer

N2195514553R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1955/135/P0/NOR11001962

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