Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
12.07.1953
Außerkrafttretensdatum
09.02.1996
Unterzeichnungsdatum
01.06.1951
Index
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz
Titel
(Übersetzung) Internationales Abkommen über die Anwendung der Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse.
StF:
BGBl. Nr. 135/1955
Sprachen
Englisch, Französisch
Vertragsparteien
*Dänemark 135/1955, 136/1955 P, 51/1992 K *Frankreich 135/1955,
136/1955 P *Italien 135/1955, 136/1955 P *Niederlande 135/1955,
136/1955 P *Norwegen 135/1955, 136/1955 P, 130/1974 K *Schweden
135/1955, 136/1955 P, 130/1974 K *Schweiz 135/1955, 136/1955 P
Präambel/Promulgationsklausel
Die Vertragschließenden Teile
sind in der Erkenntnis der Nützlichkeit einer internationalen
Regelung und Zusammenarbeit durch loyale Anwendung der Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse
und in der Erwägung, daß es wichtig ist, diese Ursprungsbezeichnungen
und Benennungen festzulegen, indem man sie mit den charakteristischen Merkmalen der Käse, auf die sie sich beziehen, ausstattet, um dadurch sowohl die Ursprünglichkeit als auch die Anwendung zu schützen und den Käufern das Zurechtfinden zu ermöglichen,
übereingekommen, wie folgt:
Ratifikationstext
Die österreichische Ratifikationsurkunde zum Abkommen samt Protokoll und Unterzeichnungsprotokoll wurde am 12. Juni 1953 bei der italienischen Regierung hinterlegt.
Das vorliegende Abkommen samt Protokoll und Unterzeichnungsprotokoll ist gemäß seinem Artikel 10 Abs. 2 am 12. Juli 1953 in Kraft getreten. Das vorliegende Abkommen samt Protokoll und Unterzeichnungsprotokoll ist gemäß seinem Artikel 10 Absatz 2, am 12. Juli 1953 in Kraft getreten.
Bis zum 1. Juli 1954 haben noch folgende Staaten das Abkommen ratifiziert: Dänemark, Frankreich, Italien, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz.
Sonstige Textteile
Der Bundespräsident der Republik Österreich erklärt das am 1. Juni 1951 in Stresa unterfertigte Internationale Abkommen über die Anwendung der Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse samt Protokoll und Unterzeichnungsprotokoll, welches also lautet: ... für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Abkommen samt Protokollen enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft und vom Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 27. Mai 1953.
Gesetzesnummer
10001939
Dokumentnummer
NOR11001962
Alte Dokumentnummer
N2195514553R