(1)Absatz einsDas Ehrenzeichen gelangt zur Verleihung als:
Großstern des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich;
Großes goldenes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich;
Großes silbernes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich;
Großes goldenes Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich;
Großes Silbernes Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich;
Großes goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich;
Großes silbernes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich;
Großes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich;
Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich;
Silbernes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich;
Goldenes Verdienstzeichen der Republik Österreich;
Silbernes Verdienstzeichen der Republik Österreich;
Goldene Medaille für Verdienste um die Republik Österreich;
Silberne Medaille für Verdienste um die Republik Österreich;
Bronzene Medaille für Verdienste um die Republik Österreich.