Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gastarbeitnehmer Art. 1

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gastarbeitnehmer

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 10/1953

Typ

Vertrag – BRD

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.01.1953

Außerkrafttretensdatum

Index

69/04 Ausländerbeschäftigung

Text

Artikel 1.

  1. Absatz eins,Dieses Abkommen findet auf Gastarbeitnehmer Anwendung. Als Gastarbeitnehmer gelten Staatsangehörige eines der beiden vertragschließenden Staaten, die sich in das Gebiet des anderen vertragschließenden Staates begeben, um zur Vervollkommnung ihrer Berufskenntnisse bei einem Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis einzugehen.
  2. Absatz 2,Die Gastarbeitnehmer sollen in der Regel das 30. Lebensjahr nicht überschritten haben.

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2016

Gesetzesnummer

10008137

Dokumentnummer

NOR12093060

Alte Dokumentnummer

N6195336665L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1953/10/A1/NOR12093060

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