Bundesrecht konsolidiert

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Beitritt der Republik Österreich zur „Technischen Einheit im Eisenbahnwesen, Fassung 1938“ Art. 1

Kurztitel

Beitritt der Republik Österreich zur „Technischen Einheit im Eisenbahnwesen, Fassung 1938“

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 56/1951

Typ

K

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

11.03.1951

Außerkrafttretensdatum

Index

99/05 Eisenbahnen

Text

Die Republik Österreich ist der „Technischen Einheit im Eisenbahnwesen, Fassung 1938“ beigetreten.

Die österreichische Beitrittsurkunde ist am 2. Oktober 1950 vom Bundesminister für Verkehr und verstaatlichte Betriebe unterfertigt und hierauf bei der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft hinterlegt worden. Als Tag der Wirksamkeit des österreichischen Beitrittes wurde von der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft den Vertragsstaaten der „Technischen Einheit im Eisenbahnwesen, Fassung 1938“ der 2. Oktober 1950 bekanntgegeben.

Die „Technische Einheit im Eisenbahnwesen – Fassung 1938“ ersetzt die im RGBl. Nr. 150 aus 1914, kundgemachte „Technische Einheit im Eisenbahnwesen, Fassung 1913“.

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2019

Gesetzesnummer

10011272

Dokumentnummer

NOR12145400

Alte Dokumentnummer

N9195112335Y

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1951/56/A1/NOR12145400

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