Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 432
Inkrafttretensdatum
01.01.1953
Außerkrafttretensdatum
31.12.2013
Abkürzung
Geo.
Index
14/02 Gerichtsorganisation
27/04 Sonstiges Rechtspflege
Text
5. Kapitel.
Bürgerliche Rechtshilfesachen.
§ 432. Das Rechtshilferegister.Paragraph 432, Das Rechtshilferegister.
(1)Absatz eins,Das Rechtshilferegister ist für zivilgerichtliche Rechtshilfesachen (Hc) nach GeoForm. Nr. 99 zu führen.
(2)Absatz 2,In das Hc-Register sind einzutragen:
Ersuchen in- und ausländischer Gerichte um Gewährung von Rechtshilfe einschließlich der Ersuchen um Vornahme von Realakten nach § 117 JN. und um Vornahme einzelner Exekutionshandlungen (§ 394 Abs. 3) sowie die Übertragung des Vollzuges von Amtshandlungen nach § 36 JN.;Ersuchen in- und ausländischer Gerichte um Gewährung von Rechtshilfe einschließlich der Ersuchen um Vornahme von Realakten nach Paragraph 117, JN. und um Vornahme einzelner Exekutionshandlungen (Paragraph 394, Absatz 3,) sowie die Übertragung des Vollzuges von Amtshandlungen nach Paragraph 36, JN.;
die Ersuchen anderer Stellen um Vornahme zivilgerichtlicher Amtshandlungen, zum Beispiel Schiedsgerichte und Schiedsrichter, Börsenschiedsgerichte, Patentamt und Patentgerichtshof, Einigungsämter, Berufsvormundschaften, denen die erweiterte Vormundschaft übertragen wurde, Finanz- und Verwaltungsbehörden;
Ersuchen um Übersendung zivilgerichtlicher Akten nach Vorschrift des § 436.Ersuchen um Übersendung zivilgerichtlicher Akten nach Vorschrift des Paragraph 436,
Anmerkung
Zu Abs. 1: Nunmehr ADV-N-Register. Das bisherige Hc-Register GeoForm Nr. 99 ist mit Umstellung auf ADV gegenstandslos! Bürgerliche Rechtshilfesachen sind im ADV-N-Register unter den Fallcodes 31 bis 34 einzutragen. Das Gattungszeichen Hc bleibt erhalten.
Zu Abs. 2: 2. Statt Patentgerichtshof nunmehr ,,Oberster Patent- und Markensenat''.
Der Begriff ,,Einigungsämter'' ist gegenstandslos.
Gemäß JugendwohlfahrtsG
BGBl. Nr. 161/1989 ist der Begriff Berufsvormundschaften durch ,,Jugendwohlfahrtsträger'' zu ersetzen.
Zuletzt aktualisiert am
16.01.2014
Gesetzesnummer
10000240
Dokumentnummer
NOR12004277
Alte Dokumentnummer
N1195111596S