Bundesrecht konsolidiert

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Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz § 432

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 264/1951

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 432

Inkrafttretensdatum

01.01.1953

Außerkrafttretensdatum

31.12.2013

Abkürzung

Geo.

Index

14/02 Gerichtsorganisation
27/04 Sonstiges Rechtspflege

Text

5. Kapitel.
Bürgerliche Rechtshilfesachen.

Paragraph 432, Das Rechtshilferegister.

  1. Absatz eins,Das Rechtshilferegister ist für zivilgerichtliche Rechtshilfesachen (Hc) nach GeoForm. Nr. 99 zu führen.
  2. Absatz 2,In das Hc-Register sind einzutragen:
    1. Ziffer eins
      Ersuchen in- und ausländischer Gerichte um Gewährung von Rechtshilfe einschließlich der Ersuchen um Vornahme von Realakten nach Paragraph 117, JN. und um Vornahme einzelner Exekutionshandlungen (Paragraph 394, Absatz 3,) sowie die Übertragung des Vollzuges von Amtshandlungen nach Paragraph 36, JN.;
    2. Ziffer 2
      die Ersuchen anderer Stellen um Vornahme zivilgerichtlicher Amtshandlungen, zum Beispiel Schiedsgerichte und Schiedsrichter, Börsenschiedsgerichte, Patentamt und Patentgerichtshof, Einigungsämter, Berufsvormundschaften, denen die erweiterte Vormundschaft übertragen wurde, Finanz- und Verwaltungsbehörden;
    3. Ziffer 3
      Ersuchen um Übersendung zivilgerichtlicher Akten nach Vorschrift des Paragraph 436,

Anmerkung

Zu Abs. 1: Nunmehr ADV-N-Register. Das bisherige Hc-Register GeoForm Nr. 99 ist mit Umstellung auf ADV gegenstandslos! Bürgerliche Rechtshilfesachen sind im ADV-N-Register unter den Fallcodes 31 bis 34 einzutragen. Das Gattungszeichen Hc bleibt erhalten.
Zu Abs. 2: 2. Statt Patentgerichtshof nunmehr ,,Oberster Patent- und Markensenat''.
Der Begriff ,,Einigungsämter'' ist gegenstandslos.
Gemäß JugendwohlfahrtsG BGBl. Nr. 161/1989 ist der Begriff Berufsvormundschaften durch ,,Jugendwohlfahrtsträger'' zu ersetzen.

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2014

Gesetzesnummer

10000240

Dokumentnummer

NOR12004277

Alte Dokumentnummer

N1195111596S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1951/264/P432/NOR12004277

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