Bundesrecht konsolidiert

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Verlängerung von Prioritätsfristen und Fristen für die Abgabe einer Prioritätserklärung zugunsten der deutschen Staatsangehörigen § 0

Kurztitel

Verlängerung von Prioritätsfristen und Fristen für die Abgabe einer Prioritätserklärung zugunsten der deutschen Staatsangehörigen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 251/1951

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.12.1951

Außerkrafttretensdatum

Index

26/03 Patentrecht

Titel

Kundmachung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 15. Oktober 1951, betreffend die Verlängerung von Prioritätsfristen und die Verlängerung von Fristen für die Abgabe einer Prioritätserklärung zugunsten der deutschen Staatsangehörigen.

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 13, Absatz 4 und des Paragraph 14, Absatz 2, Ziffer eins, des Patentschutz-Überleitungsgesetzes 1950, Bundesgesetzblatt Nr. 128, in der Fassung des Artikel römisch drei, Ziffer 3, der Gewerbl. Rechtsschutz-Novelle 1951, Bundesgesetzblatt Nr. 210, wird festgestellt, daß die Prioritätsfristen des Paragraph 13, Absatz eins, des Patent-ÜG. 1950, deren Laufzeit zwischen dem 8. Mai 1945 und dem 30. September 1949 auf Grund einer Hinterlegung bei den Annahmestellen Darmstadt oder Berlin des Vereinigten Wirtschaftsgebietes oder einer Hinterlegung in einem Vertragsland des Pariser Unionsvertrages außer Deutschland begonnen hat, sowie die Fristen zur Abgabe einer Prioritätserklärung zugunsten der deutschen Staatsangehörigen bis zum 30. April 1952 verlängert sind.

Im RIS seit

25.10.2018

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2018

Gesetzesnummer

20010353

Dokumentnummer

NOR40208645

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1951/251/P0/NOR40208645

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