hinsichtlich § 5a Abs. 5 erster Satz der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Einvernehmen mit dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesminister, hinsichtlich Paragraph 5 a, Absatz 5, erster Satz der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Einvernehmen mit dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesminister,