Bundesrecht konsolidiert

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Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt Art. 1

Kurztitel

Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 171/1950

Typ

K (Geltungsbereich)

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

30.08.1950

Außerkrafttretensdatum

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Text

Nach einer Mitteilung des State Department der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Ratifikationsurkunde Irans zum Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1949,) am 19. April 1950 bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt worden.

Gemäß Artikel 91 (b) des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt ist dieses Abkommen für Iran am 19. Mai 1950 in Kraft getreten.

Nach einer weiteren Mitteilung des State Department der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Beitrittsurkunde der Republik der Vereinigten Staaten von Indonesien zum Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1949,) am 27. April 1950 bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt worden.

Gemäß Artikel 92 (b) des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt ist dieses Abkommen für die Republik der Vereinigten Staaten von Indonesien am 27. Mai 1950 in Kraft getreten.

Gesetzesnummer

10011271

Dokumentnummer

NOR12145399

Alte Dokumentnummer

N9195053943L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1950/171/A1/NOR12145399

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