Bundesrecht konsolidiert

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Tierärztliche Physikatsprüfungsordnung § 4

Kurztitel

Tierärztliche Physikatsprüfungsordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 215/1949 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 56/1952

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 4

Inkrafttretensdatum

12.04.1952

Außerkrafttretensdatum

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Text

Prüfungsgegenstände

Paragraph 4,
  1. Absatz eins,Prüfungsgegenstände sind:
    1. Ziffer eins
      Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Veterinärwesen und Tierschutz.
      Grundzüge der Bundesverfassung, des Verwaltungsverfahrens, des Verwaltungsstrafverfahrens und des Verwaltungsrechtes mit besonderer Berücksichtigung des öffentlichen Veterinär- und Sanitätsdienstes; Tierseuchen-Gesetze und -Verordnungen, Rechtsvorschriften über den öffentlichen Veterinärdienst und andere tierärztliche Berufe, über die mit dem Veterinärwesen zusammenhängenden Gewerbe und Betätigungen, Desinfektionsgesetz; Tierseuchenübereinkommen mit anderen Ländern, tierärztliche Grenzkontrolle und Eisenbahnverkehrsordnung (Beförderung von Tieren und tierischen Rohstoffen usw.); Tierschutz-Gesetze und -Verordnungen.
    2. Ziffer 2
      Allgemeine und spezielle Seuchenlehre.
      1. Litera a
        Bakteriologie und Veterinärhygiene.
        Allgemeine Epidemiologie, Infektion und Immunität, Serodiagnose, Impfungen, Impfstoffe, Desinfektion. Anfertigung, mikroskopische Untersuchungen und Begutachtung eines bakteriologischen Präparates von praktischer Bedeutung. Boden, Luft, Klima, Wasserversorgung, Abwässer, Stallbau, Tierkliniken, Schädlingsbekämpfung, Tierkörperverwertung.
      2. Litera b
        Allgemeine Pathologie und pathologische Anatomie. Durch Infektions- und parasitäre Krankheiten verursachte pathologische Veränderungen bei Haustieren und ihre Entstehung mit Berücksichtigung der differentialdiagnostisch wichtigen Krankheiten.
      3. Litera c
        Klinische Seuchenlehre.
        Entstehung, Vorkommen, Verbreitung, Erscheinung, Verlauf, Ermittlung, Vorbeuge und Bekämpfung der Infektions- und parasitären Krankheiten mit Berücksichtigung der differentialdiagnostisch wichtigen Krankheiten; Zucht- und Aufzuchtkrankheiten der landwirtschaftlichen Haustiere; künstliche Befruchtung der Haustiere.
    3. Ziffer 3
      Fleischhygiene, Lebensmittel tierischer Herkunft und Schlachthofkunde.
      Untersuchung und Beurteilung von Fleisch und von
      Lebensmitteln tierischer Herkunft unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsvorschriften. Hygienische Anforderungen bei Schlachthöfen.
    4. Ziffer 4
      Milchhygiene, Lebensmittel nichttierischer Herkunft, Fütterungslehre und Futtermittelkunde.
      Untersuchung und Beurteilung von Milch und Milcherzeugnissen vom tierärztlichen Standpunkte mit Berücksichtigung einschlägiger Einrichtungen und Apparate;
      Beurteilung und Probeentnahme für die fachtechnische Untersuchung von Lebensmitteln nichttierischer Herkunft;
      Fütterungslehre; Futtermittel und ihre hygienische Beurteilung, Maßnahmen bei Futtervergiftungen;
      Rechtsvorschriften auf dem Gebiete der Lebensmittelkontrolle und des Ernährungswesens im Sinne des Artikel 10, Ziffer 12, des Bundes-Verfassungsgesetzes.
    5. Ziffer 5
      Toxikologie, Pharmakognosie und Apothekenwesen. Begriffe der allgemeinen Pharmakologie und Toxikologie;
      grobsinnliche Bestimmung wichtiger inländischer Heil- und Giftpflanzen und ihre pharmakologische und toxische Wirkung; Zusammensetzung, Wirkung und Anwendung häufiger Gifte und offizineller Drogen. Die häufigsten Schädigungen der Haustiere durch Gifte in klinischer und pathologisch-anatomischer Hinsicht. Apothekengesetz, Apothekenbetriebsordnung; Einrichtung und Führung von tierärztlichen Hausapotheken, Arzneibuch und Arzneitaxe. Vorschriften über Gifte und Suchtgifte.
      Spezialitätenordnung.
    6. Ziffer 6
      Tierzucht und Tierhaltung.
      Inländische Haustierrassen, Beurteilung von Nutz- und Zuchttieren, öffentliche Maßnahmen zur Förderung der Tierzucht (Herdbuchwesen, Milchleistungsprüfungen, Vatertierhaltung, Jungtieraufzucht, Tierschauen u. dgl.);
      Vererbungslehre, Rassenverbesserung, Züchtungshygiene;
      Haltung und Wartung der Haustiere, Huf- und Klauenpflege, Alm- und Weidewirtschaft; Tierzuchtförderungs-Gesetze und -Verordnungen.
    7. Ziffer 7
      Gerichtliche Veterinärmedizin.
      Gewährleistung (Paragraphen 922, – 933 ABGB), Schadenersatz (Paragraphen 1293, ff. ABGB), Altersbestimmung von Tierkrankheiten und Tiermängeln, Bestimmungen des Zivil- und Strafrechtes hinsichtlich der Tiere und tierischen Erzeugnisse, tierärztliche Sachverständigentätigkeit im Zivil- und Strafprozeß.
  2. Absatz 2,Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsabschnitte. Zu letzterem haben Tierärzte unbeschränkt Zutritt.

Schlagworte

Gegenstände

Zuletzt aktualisiert am

07.09.2018

Gesetzesnummer

10008122

Dokumentnummer

NOR12093000

Alte Dokumentnummer

N61952100770

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1949/215/P4/NOR12093000

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