Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Vorzeitige Beendigung der im Nationalsozialistengesetz vorgesehenen Sühnefolgen für minderbelastete Personen.
Typ
BVG
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
06.06.1948
Außerkrafttretensdatum
Index
10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Text
Artikel II.Artikel römisch zwei.
§ 3.Paragraph 3,
Die Wirkungen von Sühnefolgen, die bis zum Inkrafttreten dieses Bundesverfassungsgesetzes kraft Gesetzes oder durch rechtswirksame Maßnahmen eingetreten sind, bleiben unberührt. Auf Grund ordentlicher Rechtsmittel anhängige Verfahren über den Eintritt von Sühnefolgen sind nach den bisher geltenden Bestimmungen durchzuführen.
Im RIS seit
01.02.2021
Zuletzt aktualisiert am
01.02.2021
Gesetzesnummer
20011456
Dokumentnummer
NOR40231083