Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Vertragsbedienstetengesetz 1948
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 42a
Inkrafttretensdatum
01.01.1992
Außerkrafttretensdatum
31.08.2015
Abkürzung
VBG
Index
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
§ 42a.Paragraph 42 a,
§ 64a des Gehaltsgesetzes ist auf Lehrer an Volksschulen und Religionslehrer an Volksschulen des Entlohnungsschemas I L der Entlohnungsgruppe l 2a 2 mit der Maßgabe anzuwenden, daß an die Stelle der angeführten Verwendungsgruppen die gemäß § 40 Abs. 2 entsprechenden Entlohnungsgruppen treten. Paragraph 64 a, des Gehaltsgesetzes ist auf Lehrer an Volksschulen und Religionslehrer an Volksschulen des Entlohnungsschemas römisch eins L der Entlohnungsgruppe l 2a 2 mit der Maßgabe anzuwenden, daß an die Stelle der angeführten Verwendungsgruppen die gemäß Paragraph 40, Absatz 2, entsprechenden Entlohnungsgruppen treten.
Anmerkung
wird ab 1.9.2015 umbenannt in § 90g
Zuletzt aktualisiert am
09.04.2015
Gesetzesnummer
10008115
Dokumentnummer
NOR12104120
Alte Dokumentnummer
N6198910919A