Nachdem das am 22. August 1936 in Berlin unterfertigte Abkommen über die Zahlungen im Warenverkehr zwischen dem Bundesstaat Österreich und dem Deutschen Reich, welches also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Bundestages erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen Österreichs dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und von den Bundesministern für Finanzen und für Handel und Verkehr gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel des Bundesstaates Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 29. Juli 1937.