Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Auslieferung von Verbrechern Art. 1

Kurztitel

Auslieferung von Verbrechern

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 241/1937

Typ

K (Geltungsbereich)

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

18.07.1937

Außerkrafttretensdatum

Index

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen

Text

Der Bundespräsident hat mit Entschließung vom 21. Mai 1937 eine zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung Seiner Britischen Majestät im Vereinigten Königreiche von Großbritannien und Nordirland getroffene Vereinbarung ratifiziert, nach welcher die Bestimmungen des zwischen der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie und dem Vereinigten Königreiche von Großbritannien und Irland abgeschlossenen und zwischen dem Bundesstaat Österreich und dem britischen Reich in Geltung stehenden Auslieferungsvertrages vom 3. Dezember 1873 (R. G. Bl. Nr. 34 aus 1874,) samt der Additionalerklärung vom 26. Juni 1901 (R. G. Bl. Nr. 185 aus 1902,) und dem Zusatzabkommen vom 29. Oktober 1934 (R. G. Bl. Nr. 238 aus 1935,) auf das Protektorat von Sansibar und das Protektorat der britischen Salomonen Anwendung zu finden haben.

Nach dieser Vereinbarung, die am 7. Mai 1937 in Kraft getreten ist, ist hinsichtlich der Voraussetzungen der Auslieferung nach und aus den Protektoraten von Sansibar und der britischen Salomonen so vorzugehen, als ob diese Gebiete Besitzungen Seiner Britischen Majestät und die Angehörigen oder Eingeborenen dieser Gebiete britische Untertanen wären.

Gesetzesnummer

10001861

Dokumentnummer

NOR12024605

Alte Dokumentnummer

N2193714143P

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1937/241/A1/NOR12024605

Navigation im Suchergebnis