Der Bundespräsident von Österreich erklärt den von der XVIII. Internationalen Arbeitskonferenz in Genf im Jahre 1934 angenommenen Entwurf eines Übereinkommens über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (abgeändert im Jahre 1934), welcher also lautet: ...Der Bundespräsident von Österreich erklärt den von der römisch achtzehn. Internationalen Arbeitskonferenz in Genf im Jahre 1934 angenommenen Entwurf eines Übereinkommens über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (abgeändert im Jahre 1934), welcher also lautet: ...
für ratifiziert und verspricht im Namen Österreichs dessen gewissenhafte Erfüllung.
Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation, die vom Verwaltungsrate des Internationalen Arbeitsamtes nach Genf einberufen wurde und am 4. Juni 1934 zu ihrer achtzehnten Tagung zusammengetreten ist,
hat beschlossen, verschiedene Anträge anzunehmen, betreffend die teilweise Abänderung des von der Konferenz auf ihrer siebenten Tagung angenommenen Übereinkommens über die Entschädigung bei Berufskrankheiten, eine Frage, die den fünften Gegenstand ihrer Tagesordnung bildet, und dabei bestimmt, daß diese Anträge die Form eines Entwurfes eines internationalen Übereinkommens erhalten sollen.
Die Konferenz nimmt heute, am 21. Juni 1934, das folgende Übereinkommen an, das als Übereinkommen (Nr. 42) über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (abgeänderter Wortlaut von 1934) bezeichnet wird.
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*) Siehe B. G. Bl. Nr. 288/1928