Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Urheberrechtsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 16
Inkrafttretensdatum
01.07.2003
Außerkrafttretensdatum
Index
20/08 Urheberrecht
Text
Verbreitungsrecht.
§ 16.Paragraph 16,
(1)Absatz eins,Der Urheber hat das ausschließliche Recht, Werkstücke zu verbreiten. Kraft dieses Rechtes dürfen Werkstücke ohne seine Einwilligung weder feilgehalten noch auf eine Art, die das Werk der Öffentlichkeit zugänglich macht, in Verkehr gebracht werden.
(2)Absatz 2,Solange ein Werk nicht veröffentlicht ist, umfaßt das Verbreitungsrecht auch das ausschließliche Recht, das Werk durch öffentliches Anschlagen, Auflegen, Aushängen, Ausstellen oder durch eine ähnliche Verwendung von Werkstücken der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
(3)Absatz 3,Dem Verbreitungsrecht unterliegen - vorbehaltlich des § 16a - Werkstücke nicht, die mit Einwilligung des Berechtigten durch Übertragung des Eigentums in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums in Verkehr gebracht worden sind.Dem Verbreitungsrecht unterliegen - vorbehaltlich des Paragraph 16 a, - Werkstücke nicht, die mit Einwilligung des Berechtigten durch Übertragung des Eigentums in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums in Verkehr gebracht worden sind.
(4)Absatz 4,Dem an einem Werke der bildenden Künste bestehenden Verbreitungsrecht unterliegen Werkstücke nicht, die Zugehör einer unbeweglichen Sache sind.
(5)Absatz 5,Wo sich dieses Gesetz des Ausdrucks „ein Werk verbreiten“ bedient, ist darunter nur die nach den Absätzen 1 bis 3 dem Urheber vorbehalten Verbreitung von Werkstücken zu verstehen.
Anmerkung
1. Übergangsbestimmungen: §§ 105, 106, 107.
2. Abs. 2: Zur Veröffentlichung siehe § 8.
3. EG: Art. II,
BGBl. I Nr. 32/2003;
ÜR: Art. IV,
BGBl. I Nr. 32/2003.
Schlagworte
Erschöpfung des Verbreitungsrechts, Verbrauch des Verbreitungsrechts,
EWG, EFTA, Europäische Union, EU
Zuletzt aktualisiert am
02.11.2015
Gesetzesnummer
10001848
Dokumentnummer
NOR40041609