Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Auslieferung von Verbrechern (Zusatzabkommen)
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 5
Inkrafttretensdatum
30.07.1935
Außerkrafttretensdatum
Index
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen
Text
Artikel 5.
Das vorliegende Abkommen soll drei Monate nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft treten und die gleiche Dauer haben wie der Auslieferungsvertrag vom 3. Dezember 1873.
Urkund dessen haben die obgenannten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet und ihm ihre Siegel beigesetzt.
Geschehen in doppelter Ausfertigung in deutscher und englischer Sprache in Wien, am 29. Oktober 1934.
Zuletzt aktualisiert am
10.06.2013
Gesetzesnummer
10001842
Dokumentnummer
NOR12024370
Alte Dokumentnummer
N2193516911R