Bundesrecht konsolidiert

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Auslieferung von Verbrechern (Zusatzabkommen) Art. 2

Kurztitel

Auslieferung von Verbrechern (Zusatzabkommen)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 238/1935

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 2

Inkrafttretensdatum

30.07.1935

Außerkrafttretensdatum

Index

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen

Text

Artikel 2.

Der vorstehende Zusatz soll auf Auslieferungsverfahren zwischen Österreich einerseits und den nachbenannten Gebieten Sr. Majestät andererseits Anwendung finden, nämlich dem Vereinigten Königreiche von Großbritannien und Nordirland, den Kanalinseln, der Insel Man, Neufundland, den britischen Kolonien, den britischen Protektoraten, auf welche der Auslieferungsvertrag vom 3. Dezember 1873 Anwendung findet, sowie den Mandatsgebieten, auf die der genannte Vertrag ausgedehnt wurde oder ausgedehnt werden wird und hinsichtlich deren das Mandat von der Regierung Sr. Majestät im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ausgeübt wird.

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2013

Gesetzesnummer

10001842

Dokumentnummer

NOR12024367

Alte Dokumentnummer

N2193516908R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1935/238/A2/NOR12024367

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