Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Auslieferung von Verbrechern (Zusatzabkommen)
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
30.07.1935
Außerkrafttretensdatum
Index
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen
Text
Artikel 1.
Vom Tage des Inkrafttretens des vorliegenden Abkommens soll der Artikel 2 des in Wien am 3. Dezember 1873 unterzeichneten Auslieferungsvertrages durch Hinzufügung der nachstehenden Bestimmung ergänzt werden:
„Die Auslieferung kann nach dem Ermessen des ersuchten Hohen Vertragschließenden Teiles auch hinsichtlich jeder anderen Straftat (crime oder offence) bewilligt werden, bezüglich welcher nach den im gegebenen Zeitpunkte in Kraft stehenden Gesetzen der beiden Hohen Vertragschließenden Teile die Bewilligung erteilt werden kann.“
Zuletzt aktualisiert am
10.06.2013
Gesetzesnummer
10001842
Dokumentnummer
NOR12024366
Alte Dokumentnummer
N2193516907R