Bundesrecht konsolidiert

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Österreichisch-britisches Rechtshilfeabkommen (Vereinigtes Königreich) Art. 1

Kurztitel

Österreichisch-britisches Rechtshilfeabkommen (Vereinigtes Königreich)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 45/1932

Typ

Vertrag – Vereinigtes Königreich

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

12.02.1932

Außerkrafttretensdatum

Index

29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen

Text

römisch eins. Vorbemerkung.

Artikel 1.

 a) Dieses Akommen findet nur auf Zivil- und Handelssachen einschließlich nichtstreitiger Sachen Anwendung.

Litera b In diesem Abkommen sollen die Worte:

Ziffer eins „Gebiet eines (oder des anderen) Hohen Vertragschließenden Teiles“ dahin verstanden werden, daß sie stets jedes der Gebiete desjenigen Hohen Vertragschließenden Teiles bedeuten, auf die das Abkommen jeweils anzuwenden ist;

Ziffer 2 „Angehöriger eines (oder des andern) Hohen Vertragschließenden Teiles“ mit Beziehung auf Seine Majestät den König von Großbritannien, Irland und der britischen überseeischen Länder, Kaiser von Indien, alle wo immer wohnhaften Untertanen Seiner Majestät bedeuten.

Schlagworte

Kolonie

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2015

Gesetzesnummer

10001803

Dokumentnummer

NOR12023967

Alte Dokumentnummer

N2193216878R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1932/45/A1/NOR12023967

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