Bundesrecht konsolidiert

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Freundschaftsvertrag zwischen Österreich und den USA - Zusatzabkommen Art. 1

Kurztitel

Freundschaftsvertrag zwischen Österreich und den USA - Zusatzabkommen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 193/1931

Typ

Vertrag – USA

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

27.05.1931

Außerkrafttretensdatum

Index

19/08 Freundschafts- und Vergleichsverträge

Text

Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels römisch 24 , Absatz 1, des am 19. Juni 1928 unterzeichneten Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrages zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika, nach welchen dieser Vertrag für einen Zeitraum von sechs Jahren, beginnend mit dem Tage des Austausches der Ratifikationsurkunden, in Kraft bleiben soll, besteht Einverständnis, daß dieser Vertrag am 11. Februar 1935 oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkte beendigt werden kann, falls einer der Hohen vertragschließenden Teile dem anderen Teile ein Jahr vor dem Zeitpunkte, an dem diese Beendigung wirksam werden soll, hievon Mitteilung macht.

Geschehen in doppelter Ausfertigung in deutscher und englischer Sprache zu Wien, am 20. Jänner 1931.

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2014

Gesetzesnummer

10000159

Dokumentnummer

NOR12003064

Alte Dokumentnummer

N1193115305S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1931/193/A1/NOR12003064

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