Titel
Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 31. Jänner 1930, BGBl. Nr. 40, über die Verwendung des pharmazeutischen Fachpersonals im Betriebe der öffentlichen und Anstaltsapotheken, ferner die fachliche Ausbildung und Fachprüfung für den Apothekerberuf (Pharmazeutische Fachkräfteverordnung)
StF:
BGBl. Nr. 40/1930
Hinweis
Zu dieser Bestimmung gibt es folgende Artikel:
Im RIS seit
12.07.2016
Zuletzt aktualisiert am
01.04.2025