Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen
Typ
Vertrag – Belgien
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
08.01.1931
Außerkrafttretensdatum
31.07.1998
Unterzeichnungsdatum
01.12.1930
Index
29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen
Titel
Erklärung zwischen Österreich und Belgien über die gegenseitige Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen.
StF:
BGBl. Nr. 358/1930
Sprachen
deutsch, französisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Bundesregierung der Republik Österreich und
die Regierung Seiner Majestät des Königs der Belgier, von dem Wunsche geleitet, die Durchführung gewisser Bestimmungen des am 17. Juli 1905 im Haag geschlossenen internationalen Zivilprozeßübereinkommens, dem Österreich und Belgien angehören, zu regeln, haben folgendes vereinbart:
Ratifikationstext
Obige von dem für die auswärtigen Angelegenheiten zuständigen Bundesminister Dr. Ignaz Seipel und dem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Königreiches Belgien in Wien Le Ghait unterzeichnete Erklärung tritt zufolge ihres Artikels 6 am 8. Jänner 1931 in Kraft.
Anmerkung
Jede Bezugnahme auf das Haager Prozeßübereinkommen von 1905 ist durch
eine solche auf das Haager Prozeßübereinkommen von 1954, BGBl.
Nr. 91/1957, zu ersetzen.
Gesetzesnummer
10001782
Dokumentnummer
NOR11001804
Alte Dokumentnummer
N2193014513R